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„Als Polizist bin ich beim Thema Krankenversicherung doch automatisch versorgt.“ Dieser Gedanke ist verständlich, greift aber zu kurz. Denn deine Absicherung hängt stark von zwei Faktoren ab: von deinem Bundesland und von deiner Lebensphase. Was im aktiven Dienst bequem aussieht, kann im Ruhestand zur teuren Lücke werden, wenn du nicht früh genug vorsorgst.
In diesem Artikel erklären wir dir, wie du als Polizist krankenversichert bist, wo die Stolperfallen liegen und warum eine Anwartschaft für viele Beamte der wichtigste Baustein überhaupt ist.
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Heilfürsorge oder Beihilfe? Das hängt von deinem Dienstherrn ab
In Deutschland entscheiden die Dienstherren selbst, wie sie ihre Polizeibeamten im Krankheitsfall absichern. Deshalb gibt es zwei Systeme:
Bei der freien Heilfürsorge übernimmt dein Dienstherr deine Krankheitskosten vollständig, also zu 100 %. Eine eigene Krankenversicherung für den Grundschutz brauchst du in dieser Zeit nicht. Vom Leistungsniveau ist die Heilfürsorge ungefähr mit der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar.
Bei der Beihilfe beteiligt sich dein Dienstherr nur anteilig an deinen Kosten, bei aktiven Beamten ohne Kinder in der Regel mit 50 %. Den Rest sicherst du über eine private Krankenversicherung ab, einen sogenannten Restkostentarif.
Ob für dich Heilfürsorge oder Beihilfe gilt, entscheidet dein Bundesland. So sieht das Bild aktuell (Stand 2026) aus:
- Heilfürsorge vom Ausbildungsbeginn bis zur Pension: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie die Bundespolizei.
- Heilfürsorge nur während der Ausbildung, danach Beihilfe: Bayern, Berlin, Brandenburg und Thüringen.
- Durchgehend Beihilfe, keine freie Heilfürsorge: Hessen und Saarland sowie Rheinland-Pfalz, mit Ausnahme des Dienstes bei der Bereitschaftspolizei.
Weil sich diese Regelungen immer wieder ändern, lohnt sich im Zweifel ein prüfender Blick auf die für dich gültige Vorschrift.
So bist du im aktiven Dienst versorgt
Hast du Anspruch auf freie Heilfürsorge, ist dein Grundschutz im aktiven Dienst abgedeckt. Trotzdem gibt es zwei Punkte, die du nicht übersehen darfst.
Erstens: Die Heilfürsorge enthält keine Pflegepflichtversicherung. Diese musst du als Heilfürsorgeberechtigter separat und verpflichtend abschließen (dazu unten mehr). Zweitens: Die Heilfürsorge gilt ausschließlich für dich selbst, nicht für deine Familie. Dein Ehepartner und deine Kinder werden über die Beihilfe abgesichert und benötigen eine ergänzende private Absicherung.
Giltst du dagegen über die Beihilfe (etwa in Hessen oder im Saarland), brauchst du von Tag eins an einen privaten Restkostentarif, der die fehlenden 50 Prozent auffüllt. Die gute Nachricht: Beamte mit Beihilfe und passender PKV sind in der Summe oft günstiger versichert als Angestellte in der gesetzlichen Krankenkasse, weil sich der Beitrag nicht am Einkommen orientiert.
Der eigentliche Bruch kommt im Ruhestand
Hier liegt der Punkt, den viele Polizisten unterschätzen. Deine Heilfürsorge ist zeitlich befristet. Sie endet mit dem aktiven Dienst, spätestens mit dem Eintritt in die Pension.
Ab diesem Moment wechselst du in die Beihilfe. Für Versorgungsempfänger übernimmt diese in der Regel 70 Prozent deiner Kosten. Die restlichen 30 Prozent musst du selbst über eine private Krankenversicherung abdecken. Aus „der Staat zahlt alles“ wird also über Nacht „ich muss 30 Prozent privat versichern”.
Das Problem dabei: Der Beitrag in der PKV richtet sich nach deinem Eintrittsalter und deinem Gesundheitszustand. Schließt du den Vertrag erst mit Beginn der Pension ab, bist du alt und hast statistisch bereits die eine oder andere Diagnose in der Akte. Die Folge sind hohe Beiträge, mögliche Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder im schlimmsten Fall eine Ablehnung. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist ab einem Alter von 55 Jahren faktisch ausgeschlossen.
Die Anwartschaft: dein Schlüssel zu günstigen Konditionen
Genau für dieses Problem gibt es eine elegante Lösung: die Anwartschaftsversicherung. Sie sichert dir das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung einzutreten. Vereinfacht gesagt friert sie deinen heutigen Gesundheitszustand ein und macht ihn zur Basis für deinen Schutz von morgen.
Man unterscheidet zwei Varianten. Die kleine Anwartschaft bewahrt dir den Verzicht auf eine neue Gesundheitsprüfung. Erkrankungen, die bis zum Wechsel auftreten, führen dann nicht zu höheren Beiträgen oder Ausschlüssen. Die große Anwartschaft geht einen Schritt weiter und baut zusätzlich Alterungsrückstellungen auf, die deinen späteren Beitrag dämpfen.
Der Charme dabei: Eine Anwartschaft kostet wenig, oft nur einen niedrigen zweistelligen Betrag im Monat. Gegen das später existenzielle Risiko hoher Beiträge oder einer Ablehnung ist das eine sehr überschaubare Investition. Für Heilfürsorgeberechtigte ist sie deshalb dringend zu empfehlen, denn ohne sie stehst du im Ruhestand vor verschlossenen Türen oder zahlst deutlich mehr.
Pflegepflichtversicherung: Pflicht und oft vergessen
Ein Detail, das viele übersehen: Die Heilfürsorge enthält keine Pflegeabsicherung. Die Pflegepflichtversicherung ist in Deutschland aber gesetzlich vorgeschrieben.
Als Polizei- oder Kommissaranwärter bist du verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Dienstantritt eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen und das deinem Dienstherrn nachzuweisen. Sinnvoll ist es, diese mit einer kleinen Anwartschaft zu kombinieren, damit du beide Themen in einem Aufwasch erledigst. Wer dagegen über Beihilfe und eine private Krankenversicherung abgesichert ist, hat die Pflegepflichtversicherung meist automatisch über die PKV mit dabei.
Mehr als GKV-Niveau: die Heilfürsorgeergänzung
Die Heilfürsorge deckt im Kern das ab, was auch die gesetzliche Krankenkasse leistet. Wünschst du dir privatärztliche Extras, etwa bessere Leistungen beim Zahnersatz oder im Krankenhaus, kannst du das über eine Heilfürsorgeergänzungsversicherung absichern. So hebst du dein Leistungsniveau bereits im aktiven Dienst auf ein höheres Niveau, ohne auf den Komfort der Heilfürsorge zu verzichten.
Und deine Familie?
Weil die Heilfürsorge nur für dich selbst gilt, ist die Absicherung deiner Angehörigen ein eigenes Thema. Dein Ehepartner kann unter bestimmten Einkommensgrenzen Beihilfe erhalten, Kinder in der Regel zu 80 Prozent, solange du Kindergeld beziehst. Für den jeweils verbleibenden Anteil ist ein privater Restkostentarif nötig. Die Einkommensgrenze für den Ehepartner solltest du im Blick behalten, da sie sich jährlich ändern kann.
Worauf du bei der Tarifwahl achten solltest
Wenn du eine private Krankenversicherung benötigst, sei es als Beihilfeberechtigter im aktiven Dienst oder später im Ruhestand, entscheidet die Qualität des Tarifs über deine spätere Versorgung. Aus unserer Beratungspraxis sind das die wichtigsten Punkte:
Der Tarif sollte sauber auf die Beihilfe abgestimmt sein und Arztrechnungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung erstatten. Wichtig sind außerdem ein umfangreicher Hilfsmittelkatalog, die Erstattung von Medikamenten ohne starre Generika-Vorgabe, ein weltweiter Auslandsschutz sowie die Übernahme von Kuren und alternativen Heilmethoden. Achte nicht nur auf den Einstiegsbeitrag, sondern vor allem auf die Beitragsstabilität und die Größe des Versichertenbestands. Wer gesundheitlich vorbelastet ist, sollte zudem das Zeitfenster der sogenannten Öffnungsaktion für Neuverbeamtete kennen, das eine Aufnahme zu erleichterten Bedingungen ermöglicht.
Unsere Einschätzung als Berater
Die freie Heilfürsorge ist ein echter Vorteil deines Berufs. Sie verführt aber dazu, das Thema Krankenversicherung im aktiven Dienst auszublenden. Genau das ist der Fehler, den wir in der Beratung am häufigsten korrigieren.
Unser Rat ist klar: Sichere dir früh eine Anwartschaft und schließe deine Pflegepflichtversicherung sauber ab. Damit hältst du dir alle Türen offen und sicherst dir den günstigen Einstieg in die PKV, lange bevor er im Ruhestand teuer wird. Welche Variante und welche Bedingungen für dich passen, hängt von deinem Bundesland, deinem Status und deiner Familiensituation ab. Diese Auswahl triffst du am besten unabhängig und auf deine Situation zugeschnitten.
Du startest in den Polizeidienst oder möchtest wissen, ob deine Absicherung für den Ruhestand wirklich passt? Dann lass uns gemeinsam auf deine Situation schauen.
Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung für Polizisten
Im aktiven Dienst nicht für den Grundschutz, denn die Heilfürsorge übernimmt deine Kosten vollständig. Du benötigst aber eine eigene Pflegepflichtversicherung und solltest eine Anwartschaft abschließen, weil die Heilfürsorge im Ruhestand endet und dann eine private Absicherung nötig wird.
Die Heilfürsorge übernimmt 100 Prozent deiner Krankheitskosten direkt über den Dienstherrn. Die Beihilfe erstattet nur einen Anteil, bei aktiven Beamten meist 50 Prozent und bei Versorgungsempfängern in der Regel 70 Prozent. Den Rest sicherst du privat ab.
Sie endet mit dem aktiven Dienst, spätestens mit dem Eintritt in die Pension. Danach wechselst du in die Beihilfe, die rund 70 Prozent übernimmt. Die übrigen 30 Prozent musst du über eine private Krankenversicherung abdecken.
Eine Anwartschaft sichert dir den späteren Eintritt in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung und friert deinen heutigen Gesundheitszustand ein. Das schützt dich im Ruhestand vor Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen und unnötig hohen Beiträgen.
Ja, die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und in der Heilfürsorge nicht enthalten. Als Anwärter musst du sie innerhalb von drei Monaten nach Dienstantritt abschließen und dem Dienstherrn nachweisen.
Nein, die Heilfürsorge gilt nur für dich selbst. Dein Ehepartner und deine Kinder werden über die Beihilfe abgesichert und benötigen für den verbleibenden Anteil eine eigene private Krankenversicherung.
So früh wie möglich. Je jünger und gesünder du bei Abschluss bist, desto günstiger sind die Konditionen. Da eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ab 55 Jahren faktisch ausgeschlossen ist, triffst du die Entscheidung am besten langfristig und nicht erst kurz vor der Pension.
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