Clever vererben, ohne große Steuerlast

Erben und Schenken

Das Thema Erben und Schenken ist nicht nur ein emotionales, sondern auch ein finanziell bedeutendes Thema. Wer frühzeitig plant, kann sein Vermögen clever und steueroptimiert an die nächste Generation weitergeben. Insbesondere bei größeren Vermögen lohnt es sich, frühzeitig Strategien zu entwickeln, um die Steuerlast zu minimieren und den maximalen Nutzen für die Erben zu sichern. Durch gezielte Schenkungen zu Lebzeiten kannst du Freibeträge optimal ausnutzen, Vermögen Stück für Stück übertragen und so die Steuerbelastung reduzieren. Ebenso spielen rechtzeitig erstellte Testamente und Nachlassregelungen eine wichtige Rolle, um Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass dein Vermögen so aufgeteilt wird, wie du es dir wünschst. Mit einer guten Planung kannst du nicht nur steuerliche Vorteile nutzen, sondern auch dafür sorgen, dass dein Vermögen vollständig bei deinen Liebsten ankommt. 

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Wie funktioniert Erben?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wenn du möchtest, dass deine Liebsten nach deinem Tod dein Vermögen erhalten:

Testament

Mit einem Testament bestimmst du selbst, wer wie viel deines Vermögens erhält. Darin solltest du deine Erben benennen und anschließend festlegen, was genau wem vermacht werden soll. In deinem Testament kannst du auch explizit jemanden vom Erbe ausschließen, also enterben

Gesetzliche Erbfolge

Wenn du vor deinem Tod kein Testament hinterlassen hast, wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Welche deiner Nachkommen wie viel deines Vermögens bekommen, richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Zunächst erben deine Kinder und Enkel. Hast du keine Kinder oder Enkel, erben weiter entfernte Verwandte wie Geschwister, Neffen und Nichten. Dein Ehepartner gilt zwar laut dem Gesetz nicht als Verwandte, ist aber dennoch erbberechtigt. Hast du Kinder, müssen sich dein Ehepartner und die Kinder dein Vermögen teilen. Es entsteht also eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass allen Erben das Vermögen gehört

Es gibt aber auch noch eine weitere Option, das Erbe zu regeln. Das nennt sich Berliner Testament. In diesem Fall tragen sich die Ehepartner gegenseitig als Erben ein. Die Kinder werden als sogenannte Schlusserben berücksichtigt. Stirbt der erste Ehepartner, erbt der überlebende Partner zunächst das vollständige Vermögen. Wenn anschließend auch der zweite Ehepartner verstirbt, erben die Kinder.

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Erbschaftssteuer und Freibeträge

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die deine Liebsten bezahlen müssen, wenn sie Teile deines Vermögens erben. Sie wird also fällig, wenn Vermögenswerte einer verstorbenen Person an die erbberechtigten Nachkommen übertragen werden. Zu den Vermögenswerten gehören Immobilien, Wertpapiere und Bargeld. Das klingt natürlich erstmal richtig gut, dabei darfst du aber nicht vergessen, dass auch Schulden und Verträge auf die Erben übergehen.

 

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt unter anderem vom Wert des Erbes ab. Aber auch der Grad der Verwandtschaft spielt eine Rolle bei der Erbschaftssteuer. Je enger ihr verwandt seid, desto höher ist der Freibetrag, also der Teil des Erbes, den deine Nachkommen steuerfrei behalten dürfen. Wenn das Erbe den Freibetrag übersteigt, wird lediglich der Betrag versteuert, der über dem Freibetrag liegt.

Ähnlich wie auch bei der Einkommenssteuer gibt es auch bei der Erbschaft Steuerklassen. Diese Klassen regeln den Steuerfreibetrag nach Verwandtschaftsgrad:

  • Steuerklasse I: Zu Steuerklasse I zählen Ehepartner sowie Verwandte in direkter Linie. Dazu gehören etwa Kinder, Enkel und Eltern. Die Freibeträge liegen zwischen 100.000 und 500.000 Euro, je nach Verwandtschaftsgrad
  • Steuerklasse II: In der zweiten Steuerklasse werden unter anderem Geschwister sowie Stiefeltern und geschiedene Ehegatten berücksichtigt. Der Freibetrag liegt in jedem Fall bei 20.000 Euro
  • Steuerklasse III: Alle weiteren Erben fallen in Steuerklasse III. Genau wie bei Steuerklasse II liegt auch hier der Freibetrag bei 20.000 Euro

Die Höhe der Erbschaftssteuer lässt sich also pauschal nicht einschätzen. Im Internet gibt es aber Rechner, die dir bei dieser Einschätzung helfen können. Dafür musst du allerdings wissen, wie hoch das Erbe ist. Bei einem Wert von 75.000 Euro werden für Steuerklasse I 7 Prozent, für Steuerklasse II 15 Prozent und für Steuerklasse III 30 Prozent fällig. Je höher der Wert des geerbten Vermögens ist, desto höher ist auch der zu zahlende Steuersatz. Erbst du beispielsweise Immobilien, musst du also den Wert der entsprechenden Immobilie kennen. 

Zum Beispiel:

Wenn du als Ehepartner 50.000 Euro erbst, zahlst du keine Erbschaftssteuer. Denn der Steuerfreibetrag für Ehepartner liegt bei rund 500.000 Euro. 

Erbst du allerdings 50.000 Euro von deinem Bruder oder deiner Schwester, werden 4500 Euro an Erbschaftssteuer fällig. Der Freibetrag liegt bei 20.000 Euro, die Steuer fällt also lediglich auf die verbleibenden 30.000 Euro an. Als Bruder oder Schwester fällst du in Steuerklasse II, wodurch 15 Prozent Steuern fällig werden.

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zusätzlicher Tipp zum Thema Erben und Schenken

Ehepaare können sich 500.000 € schenken, ohne Steuern zahlen zu müssen. Kinder können je Elternteil 400.000 € geschenkt/ vererbt bekommen. Wenn z.B. der Ehemann sein komplettes Vermögen erst an seine Frau überträgt (z.B. 500.000 €), kann diese nur 400.000 € steuerfrei an ein Kind verschenken. Wenn der Ehemann also einen Teil des Geldes direkt an sein Kind überträgt/ verschenkt (bspw. 250.000 €), kommt die Ehefrau ggf. mit ihren Vermögenswerten innerhalb der 400.000 € Freibeträge hin. 

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Fazit zum Thema Erben und Schenken

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Erben und Schenken ist wichtig, um die finanzielle Zukunft deiner Liebsten abzusichern und dabei deren Steuerlast zu minimieren. Die sorgfältige Planung von Erbe und Schenkungen bietet dir viele Möglichkeiten, dein Vermögen weiterzugeben. Besonders Schenkungen ermöglichen es deinen Liebsten, Steuern zu sparen. Informiere dich also frühzeitig, um die für dich und deine Familie bestmögliche Lösung zu finden und sicherzustellen, dass dein Vermögen vollständig bei deinen Nachkommen ankommt. Eine Generationenberatung hilft dir, nicht nur das Erbe zu planen, sondern auch Dinge wie eine Patientenverfügung und eine Vollmacht zu organisieren. Nimm das Beratungsangebot in Anspruch und sorge umfassend für die Zukunft vor!

Das sagen unsere Kunden:

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