Clever vererben, ohne große Steuerlast
Erben und Schenken
Das Thema Erben und Schenken ist nicht nur ein emotionales, sondern auch ein finanziell bedeutendes Thema. Wer frühzeitig plant, kann sein Vermögen clever und steueroptimiert an die nächste Generation weitergeben. Insbesondere bei größeren Vermögen lohnt es sich, frühzeitig Strategien zu entwickeln, um die Steuerlast zu minimieren und den maximalen Nutzen für die Erben zu sichern. Durch gezielte Schenkungen zu Lebzeiten kannst du Freibeträge optimal ausnutzen, Vermögen Stück für Stück übertragen und so die Steuerbelastung reduzieren. Ebenso spielen rechtzeitig erstellte Testamente und Nachlassregelungen eine wichtige Rolle, um Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass dein Vermögen so aufgeteilt wird, wie du es dir wünschst. Mit einer guten Planung kannst du nicht nur steuerliche Vorteile nutzen, sondern auch dafür sorgen, dass dein Vermögen vollständig bei deinen Liebsten ankommt.
Wie funktioniert Erben?
Es gibt zwei Möglichkeiten, wenn du möchtest, dass deine Liebsten nach deinem Tod dein Vermögen erhalten:
Testament
Mit einem Testament bestimmst du selbst, wer wie viel deines Vermögens erhält. Darin solltest du deine Erben benennen und anschließend festlegen, was genau wem vermacht werden soll. In deinem Testament kannst du auch explizit jemanden vom Erbe ausschließen, also enterben
Gesetzliche Erbfolge
Wenn du vor deinem Tod kein Testament hinterlassen hast, wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Welche deiner Nachkommen wie viel deines Vermögens bekommen, richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Zunächst erben deine Kinder und Enkel. Hast du keine Kinder oder Enkel, erben weiter entfernte Verwandte wie Geschwister, Neffen und Nichten. Dein Ehepartner gilt zwar laut dem Gesetz nicht als Verwandte, ist aber dennoch erbberechtigt. Hast du Kinder, müssen sich dein Ehepartner und die Kinder dein Vermögen teilen. Es entsteht also eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass allen Erben das Vermögen gehört
Es gibt aber auch noch eine weitere Option, das Erbe zu regeln. Das nennt sich Berliner Testament. In diesem Fall tragen sich die Ehepartner gegenseitig als Erben ein. Die Kinder werden als sogenannte Schlusserben berücksichtigt. Stirbt der erste Ehepartner, erbt der überlebende Partner zunächst das vollständige Vermögen. Wenn anschließend auch der zweite Ehepartner verstirbt, erben die Kinder.
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Erbschaftssteuer und Freibeträge
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die deine Liebsten bezahlen müssen, wenn sie Teile deines Vermögens erben. Sie wird also fällig, wenn Vermögenswerte einer verstorbenen Person an die erbberechtigten Nachkommen übertragen werden. Zu den Vermögenswerten gehören Immobilien, Wertpapiere und Bargeld. Das klingt natürlich erstmal richtig gut, dabei darfst du aber nicht vergessen, dass auch Schulden und Verträge auf die Erben übergehen.
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt unter anderem vom Wert des Erbes ab. Aber auch der Grad der Verwandtschaft spielt eine Rolle bei der Erbschaftssteuer. Je enger ihr verwandt seid, desto höher ist der Freibetrag, also der Teil des Erbes, den deine Nachkommen steuerfrei behalten dürfen. Wenn das Erbe den Freibetrag übersteigt, wird lediglich der Betrag versteuert, der über dem Freibetrag liegt.
Ähnlich wie auch bei der Einkommenssteuer gibt es auch bei der Erbschaft Steuerklassen. Diese Klassen regeln den Steuerfreibetrag nach Verwandtschaftsgrad:
- Steuerklasse I: Zu Steuerklasse I zählen Ehepartner sowie Verwandte in direkter Linie. Dazu gehören etwa Kinder, Enkel und Eltern. Die Freibeträge liegen zwischen 100.000 und 500.000 Euro, je nach Verwandtschaftsgrad
- Steuerklasse II: In der zweiten Steuerklasse werden unter anderem Geschwister sowie Stiefeltern und geschiedene Ehegatten berücksichtigt. Der Freibetrag liegt in jedem Fall bei 20.000 Euro
- Steuerklasse III: Alle weiteren Erben fallen in Steuerklasse III. Genau wie bei Steuerklasse II liegt auch hier der Freibetrag bei 20.000 Euro
Die Höhe der Erbschaftssteuer lässt sich also pauschal nicht einschätzen. Im Internet gibt es aber Rechner, die dir bei dieser Einschätzung helfen können. Dafür musst du allerdings wissen, wie hoch das Erbe ist. Bei einem Wert von 75.000 Euro werden für Steuerklasse I 7 Prozent, für Steuerklasse II 15 Prozent und für Steuerklasse III 30 Prozent fällig. Je höher der Wert des geerbten Vermögens ist, desto höher ist auch der zu zahlende Steuersatz. Erbst du beispielsweise Immobilien, musst du also den Wert der entsprechenden Immobilie kennen.
Zum Beispiel:
Wenn du als Ehepartner 50.000 Euro erbst, zahlst du keine Erbschaftssteuer. Denn der Steuerfreibetrag für Ehepartner liegt bei rund 500.000 Euro.
Erbst du allerdings 50.000 Euro von deinem Bruder oder deiner Schwester, werden 4500 Euro an Erbschaftssteuer fällig. Der Freibetrag liegt bei 20.000 Euro, die Steuer fällt also lediglich auf die verbleibenden 30.000 Euro an. Als Bruder oder Schwester fällst du in Steuerklasse II, wodurch 15 Prozent Steuern fällig werden.



Steuern sparen durch Erben und Schenkung
Schenkung mit Veto-Recht
Die Schenkung mit Veto-Recht ermöglicht eine steueroptimierte Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder, bei der die Eltern weiterhin Kontrolle behalten. 99% des Vermögens werden steuerneutral auf das Kind übertragen, während 1% bei den Eltern verbleibt und vererbt wird. Entnahmen oder Änderungen des Vertragsguthabens sind nur mit Zustimmung der Eltern möglich. Im Todesfall ist die Auszahlung einkommensteuerfrei, und flexible Anlagestrategien können individuell angepasst werden. Dieses Modell kombiniert Steuerersparnisse mit der Sicherheit, dass Eltern Einfluss auf das geschenkte Vermögen behalten.
Vertragsoptimierung durch steuerfreie Todesfalloptimierung
Ausgangssituation: Ein Kunde möchte für die Altersversorgung Geld anlegen. Er entscheidet sich aufgrund der Vorteile wie Steuerstundungseffekt, steuerbegünstigte Rentenzahlung und Flexibilität für eine Rentenversicherung in der 3. Schicht.
Der Vertrag wird mit einer anderen versicherten Person abgeschlossen. Die andere Person ist im Idealfall 20–25 Jahre älter (z.B. ein Elternteil). Stirbt die versicherte Person vor dem Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer), der gleichzeitig auch Bezugsberechtigter ist, ist die Leistung als Todesfallleistung einkommensteuerfrei.
Über-Kreuz-Versicherung
Die Über-Kreuz-Versicherung ist eine clevere Lösung, um Steuerbelastungen bei der Todesfallleistung einer Lebensversicherung zu vermeiden. Dabei schließt ein Partner eine Risikolebensversicherung auf das Leben des anderen ab, ist jedoch gleichzeitig Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler. Im Todesfall fließt die Leistung direkt an den Versicherungsnehmer, wodurch weder Erbschaftsteuer noch Einkommensteuer anfällt. Besonders für unverheiratete Paare oder Geschäftspartner mit niedrigen Freibeträgen und ungünstiger Steuerklasse III ist diese Strategie ideal, um hohe Steuerlasten zu umgehen.
Gestaffelte Schenkung
Da bei einer Schenkung die Freibeträge alle zehn Jahre neu verwendet werden können, lohnt sich eine gestaffelte Schenkung. So kannst du alle zehn Jahre einen Teil deines Vermögens an deine Liebsten weitergeben und sie können immer wieder vom Freibetrag profitieren. Dabei solltest du unbedingt darauf achten, die Freibeträge nicht zu überschreiten. Das ist übrigens auch möglich, wenn du eine Immobilie vererben möchtest. Bei einem Gebäude im Wert von 600.000 Euro lohnt es sich, im Abstand von zehn Jahren jeweils erst die eine Hälfte, dann die andere Hälfte zu übertragen. Für diese Strategie ist es wichtig, dass du zeitig mit den Schenkungen anfängst. Informiere dich also frühestmöglich darüber, wie du dein Vermögen am besten weitergeben kannst.
Kettenschenkung
Bei einer Kettenschenkung profitieren die Erbenden von den unterschiedlichen Steuerfreibeträgen der verschiedenen Verwandtschaftsgrade. Möchtest du deinem Enkel Geld schenken, hat dieser einen Freibetrag von 200.000 Euro. Möchtest du aber 300.000 Euro verschenken, müsste dein Enkel auf 100.000 Euro Steuern zahlen. Um das zu umgehen, kannst du die 300.000 Euro zunächst an dein Kind geben, da hier ein Freibetrag von 400.000 Euro besteht. Dein Kind kann das Geld wiederum steuerfrei an das eigene Kind, also an deinen Enkel, weitergeben
Güterstandsschaukel
Das ist ausschließlich eine Option für Ehepaare, denen der Freibetrag von 500.000 Euro bei einer Schenkung nicht ausreicht. Hierfür müsst ihr einen Ehevertrag mit Gütertrennung schließen. So bekommt ihr die Möglichkeit, große Summen aneinander zu verschenken, ohne Schenkungssteuern zahlen zu müssen. Da es sich hier um eine recht komplizierte Methode handelt, solltest du dich unbedingt vorab von einem Experten beraten lassen
Damit deine Liebsten bestmöglich Steuern sparen können, solltet ihr euch frühzeitig zusammensetzen und mögliche Optionen besprechen. Lass dich von Finanzexperten beraten, um die beste Lösung zu finden.
zusätzlicher Tipp zum Thema Erben und Schenken
Ehepaare können sich 500.000 € schenken, ohne Steuern zahlen zu müssen. Kinder können je Elternteil 400.000 € geschenkt/ vererbt bekommen. Wenn z.B. der Ehemann sein komplettes Vermögen erst an seine Frau überträgt (z.B. 500.000 €), kann diese nur 400.000 € steuerfrei an ein Kind verschenken. Wenn der Ehemann also einen Teil des Geldes direkt an sein Kind überträgt/ verschenkt (bspw. 250.000 €), kommt die Ehefrau ggf. mit ihren Vermögenswerten innerhalb der 400.000 € Freibeträge hin.

Fazit zum Thema Erben und Schenken
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Erben und Schenken ist wichtig, um die finanzielle Zukunft deiner Liebsten abzusichern und dabei deren Steuerlast zu minimieren. Die sorgfältige Planung von Erbe und Schenkungen bietet dir viele Möglichkeiten, dein Vermögen weiterzugeben. Besonders Schenkungen ermöglichen es deinen Liebsten, Steuern zu sparen. Informiere dich also frühzeitig, um die für dich und deine Familie bestmögliche Lösung zu finden und sicherzustellen, dass dein Vermögen vollständig bei deinen Nachkommen ankommt. Eine Generationenberatung hilft dir, nicht nur das Erbe zu planen, sondern auch Dinge wie eine Patientenverfügung und eine Vollmacht zu organisieren. Nimm das Beratungsangebot in Anspruch und sorge umfassend für die Zukunft vor!
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